Anschrift:
Vc-Tech CNC Dienstleistungen
Inh. Julien Nguyen Van
Wilhermsdorfer Straße 7
09387 Jahnsdorf/Erzgeb.
Betriebsleitung: Julien Nguyen Van
USt-ID: DE 315 343 977
Email: vc-tech.jahnsdorf@gmx.de
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Betriebsleitung, siehe obige Anschrift.
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Stand: 2019
AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Vc-Tech, CNC Dienstleistungen, Inh. Julien Nguyen Van
1. Allgemeines
Für Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch aus Montageaufträgen) der Vc-Tech, CNC
Dienstleistungen, Inh. Julien Nguyen Van, nachfolgend „Vc-Tech“ oder Auftragnehmer genannt,
gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichungen von den Bedingungen der „Vc-Tech“ gelten nur, wenn sie von der „Vc-Tech“
ausdrücklich anerkannt worden sind.
2. Angebot
Alle Angebote der „Vc-Tech“ sind freibleibend. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten
Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der „Vc-Tech“ maßgebend.
In Katalogen, Prospekten u.ä. enthaltenen technischen Daten sind nur verbindlich, soweit sie im
Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Dies gilt auch für einem Angebot oder der
Auftragsbestätigung beigefügten oder zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen,
Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben.
Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich die
„Vc-Tech“ auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der
Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Auftraggebers wider-sprechen. Der Auftraggeber
wird sich mit darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen der „Vc-Tech“ einverstanden
erklären, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
Nebenabreden und Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung bzw. in der Annahmeerklärung
gegenüber dem Angebot sind nur gültig, wenn sie von der „Vc-Tech“ schriftlich bestätigt werden.
An Plänen und technischen Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses
ausgehändigt wurden, behält die „Vc-Tech“ Eigentums- und Urheberrecht; sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen der „Vc-Tech“ unverzüglich zurückzugeben.
Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung der der „Vc-Tech“ übergebenen Plänen und technischen
Unterlagen haftet nur der Kunde. Zu einer Nachprüfung der vorstehend genannten Unterlagen,
besonders in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte Dritter, ist die „Vc-Tech“ nicht verpflichtet.
Stellt die „Vc-Tech“ über Betriebsanleitungen hinausgehende Konstruktionsinformationen zur
Verfügung, verpflichtet sich der Kunde, diese nicht an Dritte weiterzugeben.
3. Preise/Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen
zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe und werden in EURO
gestellt.
Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 3 Monate, ohne dass eine
Lieferverzögerung der „Vc-Tech“ von dieser zu vertreten ist, kann die Vc-Tech Kosten,
die von ihr zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 25%, ist der
Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Berücksichtigt die „Vc-Tech“
Änderungswünsche des Auftraggebers, so sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten durch den
Auftraggeber der „Vc-Tech“ zu erstatten.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen ab dem Fälligkeitszeitpunkt der
Zahlung in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.
Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.
Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen Rechnungen zur Voraussetzung.
Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, sämtliche damit
verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit unserer Forderungen zur
Folge.
4. Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und die
Vertragspartner über die Bedingungen des Geschäftes einig sind und bezieht sich auf die
Fertigstellung im Werk. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers,
insbesondere etwaiger Mitwirkungspflichten und gegebenenfalls vereinbarter Voraus- oder
Abschlags- bzw. Teilzahlungspflichten, voraus.
Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Auftragnehmerwillens liegen, z.B.
Betriebsstörungen - verlängern die Lieferfrist angemessen und zwar auch dann, wenn sie während
eines Lieferverzuges eintreten. Das gleiche tritt ein, wenn behördliche oder sonstige für die
Ausführung der Lieferung erforderliche Angaben des Auftraggebers nicht rechtzeitig eingehen,
ebenso bei nachträglicher auftraggeberseitiger Änderung der Bestellung.
Kann die „Vc-Tech“ Liefertermine ohne Verschulden nicht einhalten, sind Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen.
Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug ist die „Vc-Tech“ berechtigt, den Liefergegenstand auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern. Trifft der Auftraggeber nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist keine den Annahmeverzug beendende Entscheidung, kann die „Vc-Tech“
den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
Daneben kann die „Vc-Tech“ vom Kunden Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Auch im Falle der späteren Lieferung bleibt die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche
vorbehalten.
Abrufaufträge müssen spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung abgerufen
werden. Geschieht dies nicht, kann die „Vc-Tech“ für den nicht abgerufen Teil Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen.
5. Erfüllung, Verpackung, Versand, Gefahrenübergang
Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz der „Vc-Tech“.
Teillieferungen sind zulässig.
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur
zurückgenommen, wenn die „Vc-Tech“ kraft zwingender gesetzlicher Regelungen hierzu
verpflichtet ist.Die Gefahr und insbesondere das volle Transportrisiko geht im Augenblick der
Übergabe an den Frachtführer oder bei Bekanntgabe der Abholbereitschaft an den Auftraggeber
über. An-gelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom
Kunden unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 7 entgegenzunehmen. Die Lieferung gilt als erfüllt,
wenn die Gefahr für den Liefergegenstand auf den Kunden übergegangen ist. Von diesem Tage an
hat der Auftragnehmer nur noch nach den Vorschriften des Abschnittes 7 dieser Lieferbedingungen
einzustehen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die „Vc-Tech“ behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung
vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfüllt sind. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung der
Ansprüche des Auftragnehmers aus der Saldorechnung.
Der Auftraggeber ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der gelieferten Sachen nicht
befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäfts-gang
berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er
hiermit der „Vc-Tech“ bereits ab.
Werden gelieferte Sachen vom Auftraggeber be- oder verarbeitet, erstreckt sich der
Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Auftraggeber erwirbt Miteigentum zu
dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem von dem Auftragnehmer
gelieferten Sache entspricht. Übersteigt der Wert sämtlicher für den Auftragnehmer bestehenden
Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so wird der
Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach Wahl des Auftragnehmers
freigeben. Wird ein verlängerter bzw. erweiterter Eigentumsvorbehalt nicht wirksam vereinbart, ist
der Auftraggeber nicht berechtigt, vor vollständiger Bezahlung gelieferte Sachen mit anderen
Sachen zu verbinden oder zu vermischen.
Die „Vc-Tech“ ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag
zurückzutreten.
Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind vom Auftraggeber
unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten
des Auftraggebers.
Falls die „Vc-Tech“ nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von Eigentumsvorbehalt durch
Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, besteht die Berechtigung, die Ware freihändig
zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem
erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf
Schadensersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.
7. Mängelhaftung
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Auftraggeber die empfangene Leistung
unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu
untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, der „Vc-Tech“ unverzüglich Anzeige zu machen.
Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um
einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377
ff. HGB.
Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Nach Wahl der „Vc-Tech“ werden die
Mängel durch Nachbesserung oder Neulieferung beseitigt. Sofern der Mangel nicht die Reparatur
am Aufstellungsort bedingt, hat der Auftraggeber nach Wahl der „Vc-Tech“ entweder Gelegenheit
zur Reparatur am Aufstellort zu gewähren oder die mangelhaften Teile zur Reparatur oder
Ersatzleistung zu übersenden. Eine Rücklieferung zum Auftragnehmer hat nur nach ausdrücklicher
Abstimmung mit der Auftragnehmerin zu Erfolgen. Die Entscheidung über die Art und Weise eines
Rücktransports, insbesondere die Auswahl des Transportweges und des Transportführers trifft allein
die Auftragnehmerin. Transportkosten werden innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
übernommen, jedoch unverzollt und ohne etwaige Mehrkosten für Luftfracht oder
Expresssendungen. Im übrigen werden die Transportkosten bis zum Verschiffungshafen getragen.
Die Ausbaukosten werden nicht übernommen.
Zur Vornahme aller der „Vc-Tech“ nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden
Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber, gegebenenfalls nach Verständigung
mit der „Vc-Tech“, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Auftragnehmer
von der Pflicht zur Nacherfüllung befreit. Bei Ersatzlieferung gilt die Gewährleistungspflicht der
„Vc-Tech“ als erfüllt, wenn dem Kunden das ordnungsgemäß reparierte Teil oder ein Ersatzteil
geliefert wird.Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig
großer Schäden hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu
lassen und von der „Vc-Tech“ Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Voraussetzung hierfür
ist jedoch in jedem Fall die ordnungsgemäße Mängelanzeige mit der begründeten Ankündigung,
dass eine sofortige Beseitigung des Mangels erforderlich ist.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme
resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten des Auftragnehmers.
Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung. Die Frist beginnt mit der Anlieferung
beim Auftraggeber bzw. dem von ihm bestimmten Ort bzw. mit der Mitteilung über die
Versandbereitschaft, sofern die Abholung durch den Auftraggeber vereinbart wurde.
Für die im Rahmen der Gewährleistung gelieferten Ersatzstücke oder reparierten Teile gelten die
gleichen Gewährleistungsbedingungen, wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
Die „Vc-Tech“ haftet nicht, wenn der mangelhafte Gegenstand vor Meldung des Mangels zerlegt
oder verändert worden ist.
Für unverbindliche Vorschläge im Rahmen des Kundendienstes können wir keine Haftung
übernehmen.
Für Materialmängel haften wir nur insoweit, als diese bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt
hätten erkannt werden können.
Für natürliche Abnutzung (Verschleiß) wird keine Haftung übernommen.
Für Mangelfolgeschäden haften wir lediglich im Rahmen der Leistungen unserer
Betriebshaftpflichtversicherung.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder Garantieübernahme.
Für Arbeiten nach Kundenzeichnungen übernehmen wir nur für die Ausführung, nicht aber für die
Funktion eine Gewährleistung.
9. geltendes Recht und Gerichtsstand
Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie
Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte, die die „Vc-Tech“ mit anderen Unternehmern
eingeht, ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der UNKaufrechtsnormen
ist ausgeschlossen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des
Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem
wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine
wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein
regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der „Vc-Tech“ zuständige Gerichtsort, soweit der
Auftraggeber Kaufmann ist. Die „Vc-Tech“ ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches
für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.
Die „Vc-Tech“ ist berechtigt, die zur Abwicklung des Kaufvertrages erforderlichen Daten des
Kunden unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern
und zu verarbeiten.
Einkaufsbedingungen der Vc-Tech
1. Auftragserteilung
Die Erteilung unserer Aufträge erfolgt grundsätzlich und in jedem Falle nur zu unseren
nachstehenden Einkaufsbedingungen, auch wenn wir abweichenden Auftragsbestätigungen oder
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner nicht ausdrücklich widersprechen. Nur schriftliche
und auf unserem umseitigen Vordruck erteilte Bestimmungen sind verbindlich. Mündliche
Nebenabredungen und ebenso mündliche Änderungen bereits erteilter Aufträge bedürfen der
Schriftform. Durch Angebot und Bemusterung dürfen keine Kosten entstehen.
2. Rahmenabschluss
Unsere Rahmenabschlüsse dienen lediglich als Dispositionshilfe für den Lieferanten, hinsichtlich
der Materialbeschaffung, Bereitstellung von Fertigungskapazitäten und Termindispositionen.
Für die endgültige Liefereinteilung halten wir uns an keinen festen Zeitraum gebunden.
Die Fertigung darf jedoch nur im Rahmen unserer Liefereinteilung bzw. Abrufe erfolgen, welche
wir Zug um Zug erteilen.
Sollten sich die Voraussetzungen für den getroffenen Rahmenabschluss ändern, steht uns das Recht
zu, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass uns daraus Nachteile entstehen.
3. Lieferzeit
Die Lieferzeit läuft vom Tage der Auftragserteilung. Die Liefertermine sind unbedingt pünktlich
einzuhalten, weil unsere Produktion darauf abgestellt ist. Wir sind grundsätzlich berechtigt, uns vor
Ort bei der Lieferfirma über den aktuellen Fertigungsstand zu vergewissern, diesbezüglich hat uns
die Lieferfirma stets Einlass zu gewähren. Bei Überschreitung des Termins sind wir ohne Rücksicht
auf ein etwaiges Verschulden berechtigt, die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise abzulehnen,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen, ohne dass Inverzugsetzung und Einräumung einer Nachfrist erforderlich ist.
Teillieferungen sind unzulässig, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart sind; entstehende
Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten.
Ersatzansprüche bleiben auch bei Abnahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung bestehen.
Sind Ausfallmuster oder Teillieferung wiederholt unbrauchbar oder mit Verzögerung über die
gesetzten Termine hinaus vom Lieferer zur Verfügung gestellt worden, so sind wir berechtigt, sofort
und ohne Entschädigung, vom ganzen Vertrag zurückzutreten oder nur soweit, als er noch nicht
erfüllt ist.
4. Preise
Die Preise gelten frei unseren Werken oder frei Verwendungsstelle nach unseren Angaben und sind
Festpreise, sofern nicht die Preise am Tage der Lieferung niedriger sind. Preisgleitklauseln werden
von uns nicht anerkannt.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr trägt der Lieferant bis zum Eingehen des Liefergutes an dem von uns angegebenen
Bestimmungsort. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall eine Lieferung ab Werk vereinbart ist,
oder wenn wir den Versand auf eigenen Rechnung vornehmen müssen, oder wir, wozu wir
berechtigt sind, die Abnahme im Hause der Lieferfirma vornehmen. Auch bei eventuellen
Rücksendungen reist die Ware auf Gefahr des Lieferanten.
6. Eigenschaften/Mängel
Der Liefergegenstand muss die zugesicherten Eigenschaften aufweisen, die vereinbarten Leistungen
erbringen und in seiner Ausführung und dem Material dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Er darf nicht mit Fehlern behaftet sein, die den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen
oder bei der Bestellung vorausgesetzten oder bekannt gegebenen Gebrauch aufheben oder mindern.
Bei Lieferung fehlerhafter Ware werden wir vor Beginn der Fertigung der Lieferfirma Gelegenheit
zum Aussortieren sowie Nachbessern oder Nachliefern von Teilen, es sei denn dass dies für uns
unzumutbar ist.
Kann der Lieferer dies nicht durchführen oder kommt er dem nicht unverzüglich nach, so können
wir insoweit vom Vertrag zurückgetreten, sowie die Ware auf Gefahr des Lieferanten
zurückschicken. In dringenden Fällen können wir in Abstimmung mit der Lieferfirma die
Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Die uns hierdurch
entstehenden Kosten trägt der Lieferant.
Güte, Maße und Gewichte des gelieferten Materials bestimmen sich ausschließlich nach den
Normen der Bundesrepublik Deutschland.
Unsere Lieferanten haften für sämtliche offenen oder versteckten Mängel der gelieferten Ware. Wir
sind nach unserer Wahl berechtigt, bei Vorliegen von Mängeln Nacherfüllung (kostenlose
Nachlieferung oder kostenlose Nacharbeit) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu
verlangen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für uns nicht zumutbar, können wir vom
vertrag zurücktreten.
Hiervon unberührt bleiben jedoch sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz des mittelbaren oder
unmittelbaren Folgeschadens einer mangelhaften Lieferung.
Der Lieferant haftet auch für Werkstoffmängel in eingebautem und verarbeitetem Zustand und den
daraus entstehenden Folgeschäden. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand einer verspäteten
Mängelrüge. Gewährleistungsansprüche verjähren erst 24 Monate nach Gebrauch, Verarbeitung
oder Inbetriebnahme. soweit nicht gesetzlich längere Fristen gelten oder vereinbart werden. Es wird
zu unseren Gunsten vermutet, dass ein innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetretener Mangel
zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bereits vorhanden war.
7. Vorschriften/Maße
Unsere Vorschriften, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen sind maßgebend für die zu liefernden
Waren. Die Maße der Zeichnungen sind von der Lieferfirma vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.
Abweichungen hiervon sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Der Lieferant ist
verpflichtet, durch geeignete Kontrollmaßnahmen in seinem Betrieb dafür zu sorgen, dass
a) messbare Eigenschaften wie Maße, galvanische Überzüge etc. so ausgeführt sind, dass
unsererseits bei der Abnahme Stichprobekontrollen genügen.
b) seine Zwischen- und Endkontrolle schärfer durchgeführt wird, als die in unserer
Eingangskontrolle.
c) durch die Verpackung in keinem Falle eine Beeinträchtigung irgendeiner Eigenschaft der Ware
erfolgt.
Die Lieferfirma hat für ihre Leistungen die anerkannten Regeln der Technik, die
Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Bezüglich der Art und
Weise der Zusammenarbeit auf dem Sektor Qualität in Beziehung auf Erstbemusterung und
Dokumentation kann nach unseren Bestimmungen dies verbindlich geregelt werden.
Prüfungsunterlagen sind von der Lieferfirma 10 Jahre aufzubewahren und uns bei Bedarf
vorzulegen. Gleichfalls verpflichtet sich die Lieferfirma auch eventuelle Vorlieferanten hierauf
hinzuweisen.
8. Zeichnungen/Werkzeuge
Fertigungsmittel aller Art wie Zeichnungen, Muster, Modelle, Werkzeuge und dergleichen, die wir
dem Lieferer zur Verfügung gestellt haben, verbleiben in unserem Eigentum und sind nach
Fertigstellung eines Werkes bzw. nach Beendigung einer über längere Zeit laufende Fertigung
unaufgefordert und kostenlos zurückzusenden. Entsprechendes gilt bei Lieferunmöglichkeit. In
keinem Fall kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
Jede Verwendung der von uns überlassenen Fertigungsmittel durch den Lieferanten oder einen
Dritten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung steht, ist
unzulässig. Sie dürfen nur für Zwecke unseres jeweiligen Vertrages genutzt werden und sind
unbefugten Dritten nicht zu überlassen oder zugänglich zu machen. Die Unterlieferanten sind von
der Lieferfirma entsprechend zu unterrichten.
9.Schutzrecht
Die Lieferfirma trägt die Verantwortung dafür, dass die Anfertigung, Lieferung und Benutzung der
bestellten Ware bzw. Leistung nicht gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter verstößt. Die
Lieferfirma verpflichtet sich, in etwaigen Verletzungsfällen, uns klag- und schadlos zu stellen.
Somit haftet die Lieferfirma für Ansprüche die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der
Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen ergeben,
von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie, entweder dem Heimatland des
Lieferanten, vom europäischem Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Österreich o-der USA veröffentlicht ist.
10. Zahlung
Die Zahlung erfolgt, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen sind, nach unserer Wahl 14 Tage
nach Erhalt der Rechnung, bzw. Ware unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen mit
2% Skonto und 60 Tage rein netto.
Die Bezahlung kann auch mit Aufrechnung einer etwaigen Gegenforderung erfolgen.
Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit für uns nach dem vereinbarten
Liefertermin.
Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsmäßigen
Erfüllung zurückzuhalten. Die Lieferfirma ist nicht berechtigt, ihre Forderungen gegen uns
abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
11. Gegenforderung
Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf die mit uns geschlossene Lieferverpflichtung sowie der
Gegenanspruch des Lieferanten aus diesem Vertrage weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen
werden.
12. Eigentumsvorbehalt
Wir anerkennen den Eigentumsvorbehalt unseres Lieferanten bezüglich den gelieferten Waren bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises der jeweiligen Lieferung. Ein erweiterter oder
verlängerter Eigentumsvorbehalt wird unsererseits nicht anerkannt und ist ausgeschlossen.
Material, das wir zur Durchführung unserer Aufträge bereitstellen, bleibt unser Eigentum. Es ist
sofort nach der Annahme durch den Auftragnehmer ausdrücklich als unser Eigentum zu
kennzeichnen und gesondert von gleichartigem oder ähnlichem Material zu lagern.
Es darf nur im Rahmen der vorgesehenen Fertigung verwendet und darüber hinaus in keiner
anderen Weise verarbeitet werden. Übrigbleibendes Material ist nach der Fertigstellung des von uns
bestellten Werkes sofort an uns zurückzugeben. Die durch die Verarbeitung unseres Materials
entstehende neue Sache überträgt der Auftragnehmer in unser Allein-Eigentum. Im Zweifelsfalle
überträgt er uns das quotenmäßige Miteigentum daran, mit der Maßgabe, dass die neue Sache in
beiden Fällen von ihm für uns in Verwahrung genommen wird.
13. Schreib- und Rechenfehler
Schreib- und Rechenfehler oder sonstige offenkundige Unrichtigkeiten, können wir jederzeit, auch
nach Geschäftsabschluss berichtigen, ohne dass uns daraus Nachteile entstehen.
14. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Jahnsdorf bzw. die jeweilige Werk- oder Versandanschrift. Als Gerichtsstand wird,
soweit zulässig, das zuständige Gericht am Sitz der „Vc-Tech“ vereinbart. Zwischen den
Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Haager
Kaufrechtsübereinkommens sind ausgeschlossen.
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Gültigkeit des
jeweiligen Vertrages im übrigen davon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame
Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige wirksame Bestimmung zu ersetzen.
Diese Einkaufsbedingungen gelten entsprechend für alle sonstigen Lieferverträge, insbesondere also
auch für Werkverträge, Werkslieferungsverträge usw.
Stand: 2019
Datenschutzerklärung
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Vc-Tech CNC-Dienstleistungen
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Wilhermsdorfer Straße 7
09387 Jahnsdorf
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Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung.
Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter:
www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
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Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden.
Die Verarbeitung beruht auf dem berechtigten Interesse des Webseitenbetreibers.
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.
Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren:
Browser Add On zur Deaktivierung von Google Analytics: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Zusätzlich oder als Alternative zum Browser-Add-On können Sie das Tracking durch Google Analytics auf unseren Seiten unterbinden,
indem Sie diesen Link anklicken. Dabei wird ein Opt-Out-Cookie auf Ihrem Gerät installiert.
Damit wird die Erfassung durch Google Analytics für diese Website und für diesen Browser zukünftig verhindert, so lange das Cookie in Ihrem Browser installiert bleibt: https://www.activemind.de/datenschutz/datenschutzhinweis-generator/ergebnis/#
Verwendung von Google Maps:
Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen.
Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben,
verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen.
Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern.
Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier: https://support.google.com/accounts/answer/3024190
Eingebettete YouTube-Videos:
Auf einigen unserer Webseiten betten wir Youtube-Videos ein. Betreiber der entsprechenden Plugins ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.
Wenn Sie eine Seite mit dem YouTube-Plugin besuchen, wird eine Verbindung zu Servern von Youtube hergestellt.
Dabei wird Youtube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem Youtube-Account eingeloggt sind, kann Youtube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen.
Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem Youtube-Account ausloggen.
Wird ein Youtube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln.
Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ad-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von Youtube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen.
Youtube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchten Sie dies verhindern, so müssen Sie das Speichern von Cookies im Browser blockieren.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei „Youtube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: www.google.de/intl/de/policies/privacy/
Google AdWords:
Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt,
wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt.
Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung.
Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie.
Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden.
Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben.
Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.
Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen.
Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.
Änderung unserer Datenschutzbestimmungen:
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Fragen an den Datenschutzbeauftragten:
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation: Julien Nguyen Van
Stand: 2019